Die ersten zwei Jahre gelten für Fahranfänger etwas verschärfte Regeln. Sinn und Zweck dieser Regeln ist es, leichtsinnigem Handeln vorzubeugen und somit Unfälle zu vermeiden. Begeht der Lenker innerhalb der Probezeit einen schweren Verstoß  oder verstößt gegen die 0,1-Promille-Grenze, so wird von der Behörde eine Nachschulung vorgeschrieben. Die aufgeführten Delikte gelten als schwere Verstöße und sind natürlich auch mit "normalem" Führerschein strafbar (ausgenommen Promille Grenze nach der Probezeit = 0,5 g/l).

  • Promille Grenze von 0,1 (0,1 g Alkohol pro Liter Blut oder 0,05 mg Alkohol pro Liter Atemluft).
  • Fahrerflucht
  • Fahren gegen die Einbahn / Richtungsfahrbahn
  • Überholen unter gefährlichen Umständen
  • Vorrangverletzung
  • Überfahren von Halt- Zeichen bei geregelten Kreuzungen
  • Überschreitung  der  erlaubten  Höchstgeschwindigkeit  von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen